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STFAN Nr. 12 vom Seite 14

Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen bei einer GmbH

Dipl.-Kfm. Dipl.-Finw. André Reineke

Bei Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen handelt es sich um Maßnahmen, bei der das Grund- bzw. Stammkapital einer Kapitalgesellschaft verändert wird. Der folgende Beitrag erläutert diese Begriffe, zeigt deren Voraussetzungen und beschreibt die steuerlichen Folgen dieser Kapitalmaßnahmen.

Kapitalerhöhung

Erhöht eine Kapitalgesellschaft ihr gezeichnetes Kapital gegen Einlagen oder durch Umschichtung innerhalb des Eigenkapitals, liegt eine Kapitalerhöhung vor. Die Gründe hierfür können vielfältig sein.

Eine solche Kapitalmaßnahme wird meist erforderlich, wenn weiteres Eigenkapital, z. B. für neue Anschaffungen, ggf. auch Unternehmenskäufe, benötigt wird. Auch lässt sich in einer finanziellen Krise der Gesellschaft – etwa zur Abwendung drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – mit einer Kapitalerhöhung die Vermögens- und Liquiditätslage der GmbH verbessern.

In diesen Fällen gewähren Banken zumeist keine (weiteren) Kredite, sodass die Gesellschaft auf finanzielle Unterstützung der Gesellschafter angewiesen sein kann.

Formen der Kapitalerhöhung

Erfolgt die Erhöhung durch das Zuführen von neuen Mitteln, liegt eine Kapitalerhöhung gegen Einlage vor (effektive Kapitalerhöhung). Hierbei ...

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Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
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