Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Geldwäschebekämpfung in der Berufspraxis – Teil 3
Nachdem die ersten beiden Teile sich mit der Bedeutung der Geldwäscheprävention und Bekämpfung dieses Phänomens, dem Aufbau des Verdachtsmeldewesens auseinandergesetzt haben, soll es nun im dritten Teil dieser kleinen Reihe speziell um Sachverhalte bei Immobiliengeschäften gehen, die nach der GwGMeldV-Immobilien eine Meldeverpflichtung auslösen.
Geldwäsche im Immobiliensektor
Die Tatsache, dass insbesondere Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland eine große Rolle zukommt, ist darauf zurückzuführen, dass
hierüber große Werte transferiert werden können,
Immobilien als sichere bzw. wertbeständige Anlagemöglichkeit gelten und
es weder ein bundesweites Zentralregister noch eine Datenerhebung zu den beschränkt dinglichen Rechten wie Nutzungs-, Sicherungs- und Erwerbsrechten gibt.
Außerdem ist es bisher noch zulässig, Immobilien gegen Barzahlung zu erwerben.
Durch die Beurkundungspflichten für Immobiliengeschäfte sind in Deutschland in jedem Fall Notare eingebunden und häufig auch Rechtsanwälte.
Im Jahr 2019 erreichten die FIU etwa 976 Verdachtsmeldungen zu Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Kauf/Verkauf von Immobilien von Kreditinstituten, während die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe dagegen nur 13 V...