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Verfahrensrecht | Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen (SenFin)
Die Berliner Finanzverwaltung setzt das Urteil des BVerfG zum Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen um. Konkret geht es um die Verzinsung der Einkommen-, Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer nach Ablauf der jeweiligen Karenzzeit. Entsprechende Bescheide und Informationsschreiben werden ab dem von den Berliner Finanzämtern an die Steuerpflichtigen verschickt.
Hintergrund: Das BVerfG hatte mit Beschluss v. die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und -erstattungen festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine verfassungsgemäße Neuregelung der Verzinsung, rückwirkend ab mit nunmehr 1,8 % pro Jahr beschlossen.
Die Steuerverwaltung setzte daraufhin die Zinsfest...