Anlage 8 (zu § 18)
Kriterien zur Einstufung von Probenahmestellen für die Beurteilung der Ozonwerte und zur Bestimmung ihrer Standorte
Für ortsfeste Messstationen gelten folgende Kriterien:
A. Großräumige Standortbestimmung
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Art der Station | Ziele der
Messungen | Repräsentativität
[1] | Kriterien für die
großräumige Standortbestimmung (Makroebene) |
Städtisch | Schutz der
menschlichen Gesundheit: Beurteilung der Ozonexposition der städtischen
Bevölkerung (bei relativ hoher Bevölkerungsdichte und Ozonwerten, die
repräsentativ für die Exposition der Bevölkerung allgemein sind) | Einige
km2 | Außerhalb des
Einflussbereichs örtlicher Emissionsquellen wie Verkehr, Tankstellen usw.;
Standorte mit guter Durchmischung der Umgebungsluft; Standorte wie Wohn- und
Geschäftsviertel in Städten, Grünanlagen (nicht in unmittelbarer Nähe von
Bäumen), große Straßen oder Plätze mit wenig oder ohne Verkehr, für Schulen,
Sportanlagen oder Freizeiteinrichtungen, charakteristische offene Flächen. |
Vorstädtisch | Schutz der
menschlichen Gesundheit und der Vegetation: Beurteilung der Exposition der
Bevölkerung und Vegetation in vorstädtischen Gebieten von Ballungsräumen mit
den höchsten Werten für Ozon, denen Bevölkerung und Vegetation unmittelbar oder
mittelbar ausgesetzt sein dürften | Einige Dutzend
km2 | In gewissem Abstand
von den Gebieten mit den höchsten Emissionen und auf deren Leeseite, bezogen
auf die Hauptwindrichtungen, die bei für die Ozonbildung günstigen Bedingungen
vorherrschen; Orte, an denen die Bevölkerung, empfindliche Nutzpflanzen oder
natürliche Ökosysteme in der Randzone eines Ballungsraums hohen Ozonwerten
ausgesetzt sind; gegebenenfalls auch einige Stationen in vorstädtischen
Gebieten auf der der Hauptwindrichtung zugewandten Seite (außerhalb der Gebiete
mit den höchsten Emissionen), um die Werte für den regionalen Hintergrund für
Ozon zu ermitteln. |
Ländlich | Schutz der
menschlichen Gesundheit und der Vegetation: Beurteilung der Exposition der
Bevölkerung, der Nutzpflanzen und der natürlichen Ökosysteme gegenüber
Ozonwerten von subregionaler Ausdehnung | Subregionale Ebene
(einige Hundert
km2) | Die Stationen können
sich in kleinen Siedlungen oder Gebieten mit natürlichen Ökosystemen, Wäldern
oder Nutzpflanzenkulturen befinden; repräsentative Gebiete für Ozon außerhalb
des Einflussbereichs örtlicher Emittenten wie Industrieanlagen und Straßen; in
offenem Gelände, jedoch nicht auf Berggipfeln. |
Ländlicher
Hintergrund | Schutz der
Vegetation und der menschlichen Gesundheit: Beurteilung der Exposition von
Nutzpflanzen und natürlichen Ökosystemen gegenüber Ozonwerten von regionaler
Ausdehnung sowie der Exposition der Bevölkerung | Regionale/
nationale/ kontinentale Ebene (1.000 bis 10.000 km2) | Stationen in
Gebieten mit niedrigerer Bevölkerungsdichte, z. B. mit natürlichen Ökosystemen
(wie Wäldern), mindestens 20 km entfernt von
Stadt- und Industriegebieten und entfernt von örtlichen Emissionsquellen; zu
vermeiden sind Gipfel höherer Berge sowie Standorte mit örtlich verstärkter
Bildung bodennaher Temperaturinversionen; Küstengebiete mit ausgeprägten
täglichen Windzyklen örtlichen Charakters werden ebenfalls nicht
empfohlen. |
Für ländliche Stationen und Stationen im ländlichen Hintergrund ist die Standortwahl mit den Überwachungsanforderungen auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 1737/2006 der Kommission vom mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft (ABl L 334 v. , S. 1) abzustimmen.
B. Kleinräumige Standortbestimmung
Die kleinräumige Standortbestimmung sollte gemäß Anlage 3 Teil C vorgenommen werden. Es ist außerdem sicherzustellen, dass der Messeinlass sich in beträchtlicher Entfernung von Emissionsquellen wie Öfen oder Schornsteinen von Verbrennungsanlagen und in mehr als 10 Meter Entfernung von der nächstgelegenen Straße befindet, wobei der einzuhaltende Abstand mit der Verkehrsdichte zunimmt.
C. Dokumentation und Überprüfung der Standortbestimmung
Es ist gemäß Anlage 3 Teil D vorzugehen, wobei eine gründliche Voruntersuchung und Auswertung der Messdaten vorzunehmen ist. Dabei sind die meteorologischen und photochemischen Prozesse, die die an den einzelnen Standorten gemessenen Ozonwerte beeinflussen, zu beachten.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAJ-27904
1Amtl. Anm.:Probenahmestellen sollten möglichst für ähnliche Standorte repräsentativ sein, die nicht in ihrer unmittelbaren Nähe gelegen sind.