39. BImSchV § 10

Teil 2: Immissionswerte

§ 10 Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

Um schädliche Auswirkungen von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren als Marker für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern, werden folgende ab dem einzuhaltende Zielwerte als Gesamtgehalt in der PM10-Fraktion über ein Kalenderjahr gemittelt festgesetzt:


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Schadstoff
Zielwert in Nanogramm pro Kubikmeter
Arsen
6
Kadmium
5
Nickel
20
Benzo[a]pyren
1

Fundstelle(n):
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OAAAJ-27904