39. BImSchV
§ 6
Teil 2: Immissionswerte
§ 6 Immissionsgrenzwert für Blei
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Blei
0,5 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Fundstelle(n):
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OAAAJ-27904