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BFH Urteil v. - I R 113/79 BStBl 1984 II S. 17

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 7 Satz 1

Hinzurechnung der Hälfte der Mietzinsen, wenn bei gemischtem Vertrag die Vermietung eine von den übrigen Leistungen trennbare Hauptleistung ist

Leitsatz

Enthält ein Vertrag zwei zwar durch Parteiwillen verbundene, jedoch voneinander trennbare Hauptpflichten (Überlassung von know-how und Vermietung von Spezialmaschinen), so ist die Hälfte der Mietzinsen, die für die Vermietung entrichtet wurden, dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 17
ZAAAA-91894

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