BFH Urteil v. - VIII R 172/83 BStBl 1984 II S. 132
Gesetze: EStG 1971 § 2 Abs. 3 Nr. 7EStG 1971 § 22 Nr. 2EStG 1971 § 23EStG 1971 § 22 Nr. 3EStG 1971 § 2 Abs. 3 Nr. 2EStG 1971 § 15
Vor nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 BörsG termingeschäftsfähigen Personen bezogene Einkünfte aus privaten Devisentermingeschäften sind weder Spekulationsgeschäfte noch Einkünfte aus LÖeistungen. Zur Frage von Devisentermingeschäften als gewerbliche Tätigkeit
Leitsatz
1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß Einkünfte aus privaten Devisentermingeschäften auch dann weder Einkünfte aus Spekulationsgeschäften noch Einkünfte aus Leistungen sind, wenn sie von Personen bezogen werden, die nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 BörsG termingeschäftsfähig sind (Anschluß an , BFHE 135, 426, BStBl II 1982, 618).
2. Zur Frage von Devisentermingeschäften als gewerbliche Tätigkeit.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1984 II Seite 132 EAAAA-91888
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