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Online-Nachricht - Donnerstag, 01.12.2022

Umsatzsteuer | Steuerfreiheit von Supervisionsleistungen (BFH)

Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL erfasst auch Unterrichtseinheiten, die sich auf Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung beziehen. Die Anforderungen, die der EuGH an die Steuerfreiheit des Schul- und Hochschulunterrichts stellt, gelten hierfür nicht. Umsätze einer Supervisorin können nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL steuerfrei sein (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Klägerin erbrachte im Streitjahr 2014 Supervisionsleistungen für verschiedene Auftraggeber. Umsatzsteuer führte sie nicht ab. , die sie als umsatzsteuerfrei erklärte. Das FA vertrat die Auffassung, dass die Supervisionsleistungen weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht steuerfrei seien. Die hiergegen gerichtete Klage hatte in allen Instanzen Erfolg (erste Instanz:

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