Mitunternehmerschaft in der Land- und Forstwirtschaft zwischen Ehegatten (Hof als Bruchteilseigentum)
Leitsatz
Erwerben Landwirtseheleute im Rahmen eines Siedlungsverfahrens vom Staat einen landwirtschaftlichen Hof je zur Hälfte als Miteigentümer zu Bruchteilen und betreiben sie die zum Hof gehörende Landwirtschaft in der Weise, daß der Ehemann den Betrieb führt und die Ehefrau im Betrieb mitarbeitet, so begründen sie steuerlich eine Mitunternehmerschaft, ohne daß es darauf ankäme, aus welchen Gründen sie den Hof gemeinsam als Miteigentümer erworben haben.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1983 II Seite 636 DAAAA-91858
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