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BFH | Grenzen der umsatzsteuerlichen Rechnungsberichtigung
Die Klägerin mit statuarischem Sitz in Luxemburg bezog Dienstleistungen von deutschen Gesellschaften ihrer Unternehmensgruppe. In der Annahme, dass der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG (Empfängerort) in Luxemburg liege, rechneten diese Gesellschaften gegenüber der Klägerin ohne Ausweis von Umsatzsteuer ab. Das Finanzamt befand, dass sich der Ort der Geschäftsleitung der Klägerin nicht in Luxemburg, sondern im Inland befunden habe, so dass sie im Inland ansässig sei und steuerpflichtige Inlandsleistungen bezogen habe. Die Gruppengesellschaften erteilten daraufhin berichtigte Rechnungen mit Steuerausweis. Die Klägerin verlangte den Vorsteuerabzug für das Jahr, in dem die ursprünglichen Rechnungen ohne Steuerausweis erteilt worden waren.
Der [i]Keine rückwirkende Rechnungsberichtigung bei irrtümlicher Annahme eines Leistungsorts im AuslandBFH entschied gegen eine Rückwirkung der Rechnungsberichtigun...