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BFH Urteil v. - I R 130/78 BStBl 1983 II S. 38

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 und 4EStG § 5 Abs. 1 und 2EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2

Kanalbaubeitrag für betriebsbedingte besondere Abwasserzuführung ist sofort abziehbare Betriebsausgabe

Leitsatz

Beteiligt sich ein Unternehmen an den Mehrkosten einer städtischen Kläranlage, welche durch betriebsbedingte besondere Abwasserzuführungen veranlaßt sind, so sind die Aufwendungen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 38
SAAAA-91827

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