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ArbGG | Zur Arbeitnehmerschaft eines Fremdgeschäftsführers
Die Regelung in einem Geschäftsführerdienstvertrag zu einer unechten Gesamtvertretung, wonach der alleinige Geschäftsführer einer GmbH lediglich zusammen mit einem Prokuristen gesamtvertretungsberechtigt ist, stellt gesellschaftsrechtlich eine unzulässige Beschränkung der organschaftlichen Vertretungsmacht dar. Eine solche atypische Vertragsregelung führt nicht dazu, dass der Fremdgeschäftsführer per se zum Arbeitnehmer wird.
Eine Regelung im Geschäftsführeranstellungsvertrag ist lediglich ein Aspekt der vorzunehmenden Gesamtwürdigung bei der Abgrenzung von dienstvertraglicher Anstellung und Arbeitsverhältnis. Dabei bleiben die Anforderungen unverändert hoch: [i]Jähne, NWB 6/2022 S. 385Nur bei Feststellung auch im Übrigen atypischer Regelungen und/oder einer...