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BFH Urteil v. - I R 70/79 BStBl 1983 II S. 223

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1EStG § 7 Abs. 1

Abgrenzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (Rolltreppe) zu Grundstücksbestandteilen

Leitsatz

Der Personenbeförderung dienende Rolltreppen in einem mehrstöckigen Textilkaufhaus sind auch dann Gebäudebestandteile und keine Betriebsvorrichtungen, wenn sie zusätzlich zu schon vorhandenen festen Treppenanlagen eingebaut worden sind.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 223
QAAAA-91806

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