USt direkt digital Nr. 22 vom Seite 1

Nochmalige Verlängerung der Optionsregelung zur Anwendung des § 2b UStG

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum JStG 2022 ist im Finanzausschuss des Bundestages über eine erneute Verlängerung der optionalen Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG i.V.m.§ 27 Abs. 22a UStG um weitere zwei Jahre diskutiert worden. Das BMF hat dem Deutschen Städtetag am in einem Spitzengespräch mitgeteilt, dass das Ministerium aktuell eine entsprechende Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen erstellt. Damit ist die Wahrscheinlichkeit als hoch einzuschätzen, dass eine entsprechende Verlängerung der Übergangsregelung mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen wird. Dies teilt der Deutsche Städtetag auf seiner Homepage (www. staedtetag.de) mit. Dabei ist § 2b UStG eigentlich schon am in Kraft getreten - wie kann es sein, dass eine mittlerweile siebenjährige Umsetzungsfrist nicht ausreicht? Wir dürfen also sehr gespannt bleiben auf das JStG 2022, das wir Ihnen voraussichtlich in der nächsten Ausgabe vorstellen werden.

Doch zurück zum aktuellen Heft: Der BFH hat entschieden, dass die Ortskundeprüfung für einen zukünftigen Taxifahrer als steuerfreie Leistung zu qualifizieren ist: als Schulungsmaßnahme ist die Prüfung mit einem direkten Bezug zum Beruf des Taxifahrers steuerfrei. Ralf Walkenhorst stellt die Entscheidung vor ab S. 2.

Mit dem weiteren BFH-Urteil zu den Umsätzen eines Freizeitparks befasst sich die Entscheidung, die Prof. Peter Mann ab S. 4 vorstellt. Raum für eine Steuersatzermäßigung sah der BFH dabei nicht.

Mit herzlichen Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 22 / 2022 Seite 1
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