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BFH Urteil v. - I R 177/77 BStBl 1982 II S. 758

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2

Abschreibung eines erworbenen Geschäftswerts nur bei Fehlmaßnahme oder niedrigerem Teilwert

Leitsatz

Für ertragsteuerrechtliche Zwecke können die Anschaffungskosten auf einen erworbenen Geschäftswert nicht nach den Grundsätzen des § 153 Abs. 5 Satz 3 AktG 1965 abgeschrieben werden. Es wird daran festgehalten, daß der für einen erworbenen Geschäftswert gezahlte und aktivierte Betrag nur dann abgeschrieben werden kann, wenn sich entweder die Anschaffung als eine Fehlmaßnahme erweist oder wenn der Teilwert des Geschäftswerts unter den seinerzeit gezahlten und noch aktivierten Betrag gesunken ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 758
UAAAA-91780

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