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USt direkt digital Nr. 22 vom Seite 2

Ortskundeprüfung als steuerfreie Leistung

Ralf Walkenhorst

Der BFH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob Umsätze eines Vereins aus der Ortskundeprüfung für angehende Taxifahrer steuerpflichtig oder steuerfrei sind.

I. Leitsatz

Ortskundeprüfungen für angehende Taxifahrer sind bei richtlinienkonformer Auslegung des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG als Schulungsmaßnahme mit direktem Bezug zu einem Beruf steuerfrei.

II. Sachverhalt

Ein nicht gemeinnütziger Berufsverband in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins führte im Streitjahr 2012 Ortskundeprüfungen durch, deren Bestehen die Bewerber für eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen nachzuweisen hatten. Die Ortskundeprüfung war vor einem Prüfungsausschuss abzulegen, der von den Berufsverbänden zu bilden war und dem u.a. ein Vertreter des Vereins angehörte. Der Bewerber hatte für die Durchführung der Ortskundeprüfung eine Gebühr nach dem Gebührentarif zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an die mit der Ortskundeprüfung betrauten Organisationen, u.a. an den Verein, zu entrichten. In der vom Verein ausgestellten Quittung war keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Der Verein behandelte die Gebühren als Entgelt für steuerfreie Umsätze gem. § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG. Das Finanzamt sah die Ortskundeprüfungen hingegen als steuerpflicht...