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BFH Urteil v. - IV R 95/79 BStBl 1982 II S. 593

Gesetze: EStG § 11 Abs. 1

Vorschußweise geleistete Honorare sind auch zugeflossen, wenn im Zeitpunkt der Veranlagung Rückzahlungsverpflichtung besteht

Leitsatz

Vorschußweise geleistete Honorare sind auch dann zugeflossen, wenn im Zeitpunkt der Veranlagung feststeht, daß sie teilweise zurückzuzahlen sind (Änderung der Rechtsprechung zu BFHE 77, 586, BStBl III 1963, 534).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 593
StBp. 2007 S. 366 Nr. 12
XAAAA-91753

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