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Nach Stichtag eingetragene Kapitalerhöhung – Rückbewirkung und/oder Verlustverrechnung möglich?
I. Sachverhalt
Die R GmbH erlebt im Geschäftsjahr 2021 herbe Umsatzrückgänge und erwartet einen deutlichen Jahresfehlbetrag. Zur Rettung der Gesellschaft wird am – kurz vor Ende des Geschäftsjahrs () – eine Kapitalerhöhung beschlossen: Das gezeichnete Kapital soll von 25 T€ auf 100 T€ erhöht werden; die neuen Anteile werden ausschließlich von einem neuen Investor (W) gegen Erbringung einer Bareinlage von 3.075 T€ übernommen, welche W am zur freien Verfügung der R GmbH leistet. Die R GmbH meldet die Kapitalerhöhung am zur Eintragung in das Handelsregister an. Die Eintragung erfolgt am .
Im Rahmen der Abschlusserstellung (bis ) wird für das Geschäftsjahr 2021 ein Jahresfehlbetrag von 1.000 T€ ermittelt. Weitere Eigenkapitalpositionen liegen nicht vor.
II. Fragestellungen
Darf die R GmbH die nach dem Stichtag eingetragene Kapitalerhöhung bereits im Jahresabschluss 2021 ausweisen?
Kann der Jahresfehlbetrag 2021 mit dem Agio aus der Kapitalerhöhung verrechnet werden?