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BFH Urteil v. - V R 19/76 BStBl 1982 II S. 525

Gesetze: UStG 1967 § 14 Abs. 1UStG 1967 § 15 Abs. 1 Nr. 1UStG 1980 § 14 Abs. 51. UStDV § 5

Die Abrechnung über den Gewinnanteil für die Gestaltung der Automatenaufstellung ist umsatzsteuerlich eine Gutschrift

Leitsatz

Den Betreiber von Glücksspiel- und Unterhaltungsautomaten trifft im Verhältnis zu den Gastwirten, welche die Automatenaufstellung gegen Gewinnbeteiligung gestatten, die Last, über deren Anteil an dem in seiner Verfügung stehenden Gewinn abzurechnen. Die Abrechnung ist daher eine Gutschrift des Automatenaufstellers.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 525
IAAAA-91745

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