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BFH Urteil v. - IV R 46/78 BStBl 1982 II S. 394

Gesetze: EStG 1960 bis 1975 § 4 Abs. 5 und 6

Zuwendungen an Empfänger im Ausland sind nur dann keine Geschenke im Sinn von § 4 Abs. 5 EStG, wenn sie zur Erlangung einer bestimmten Gegenleistung gemacht werden

Leitsatz

Eine betrieblich veranlaßte Geld- oder Sachzuwendung an Angestellte ausländischer Geschäftspartner (hier an Funktionäre staatlicher Wirtschaftsverbände in Ostblockstaaten) ist nur dann kein Geschenk i.S. des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG 1960 bis 1975, sondern - zumindest wirtschaftlich gesehen - eine abzugsfähige Provision, wenn die Zuwendung gemacht wird, weil oder damit der Empfänger eine bestimmte Gegenleistung für den Betrieb erbringt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 394
AAAAA-91726

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