Lehrbuch Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
7. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitel 7: Auswirkungen auf der Gesellschafterebene
7.1 Konzeption der Steuerbelastung ab dem Veranlagungszeitraum 2001
7.1.1 Definitivbesteuerung
1407Die Neuregelung durch das Steuersenkungsgesetz v. (a. a. O.) ab dem Veranlagungszeitraum 2001 hatte eine völlige Trennung der Besteuerung der Kapitalgesellschaft und der Gesellschafter zum Ziel. Die bisherige Verknüpfung durch Anrechnung der Körperschaftsteuer war nicht mehr vorgesehen.
Die von der Kapitalgesellschaft geleistete Körperschaftsteuer war definitiv, völlig gleichgültig, ob eine Ausschüttung erfolgte oder ob Gewinnanteile thesauriert wurden. Der Steuersatz wurde mit einer Ausnahme auf einheitlich 25 % (§ 23 Abs. 1 KStG) festgelegt. Im Veranlagungszeitraum 2003 wurde der Steuersatz (einmalig) durch das Flutopfersolidaritätsgesetz v. (a. a. O.) auf 26,5 % aufgrund der Hochwasserkatastrophe in Sachsen erhöht. Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 beträgt der Steuersatz 15 %.
7.1.2 Besteuerung beim Anteilseigner
1408Die Besteuerungsregeln ab dem verzichten auf eine Anrechnung – wie in den Veranlagungszeiträumen bis 2000 –, mussten jedoch einem evtl. Einwand einer Doppelbesteuerung Paroli bieten. Wenn nämlich zunächst Gewinne der...