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NWB Nr. 46 vom Seite 3205

Energieeinsparung im Gebäudesektor und Schaffung von Ladeinfrastruktur

Dr. Thomas Fraatz-Rosenfeld

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3235Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) soll erreicht werden, dass der CO 2-Ausstoß im Gebäudebereich, der über ein Drittel des gesamten Endenergiebedarfs in der Bundesrepublik Deutschland ausmacht, deutlich gesenkt wird.

Vorgaben des GEG für Neubauten

[i]Pflicht zur Errichtung eines NiedrigstenergiegebäudesNach den Vorgaben des GEG müssen alle neuen Gebäude – das Gesetz unterscheidet zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden – als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie zur Erwärmung, Wassererwärmung und Kühlung nicht mehr als 0,75 eines als „Vorbild“ fungierenden Referenzgebäudes verbrauchen dürfen. Da eine hohe Energieeffizienz von Gebäuden nicht allein durch die Dämmung erreicht werden kann, werden die Vorschriften über die neu zu errichtenden Gebäude begleitet von Regelungen über die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung sowie der Definition entsprechender Standards.

Vorgaben des GEG für Bestandsgebäude

Für bestehende Gebäude verlangt das Gesetz, dass diese so nachgerüstet werden, dass mindestens die energetische Qualität erhalten bleibt und bei wesentlichen Änderu...