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NWB Nr. 46 vom Seite 3235

Energieeinsparung im Gebäudesektor und Schaffung von Ladeinfrastruktur

Gesetzliche Pflichten von Eigentümern und GdWE sowie Übersicht über staatliche Förderprogramme

Dr. Thomas Fraatz-Rosenfeld

Der gebäuderelevante Endenergieverbrauch betrug in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2019 34,4 % des gesamten Endenergieverbrauchs (BMWK, Energieeffizienz in Zahlen, Entwicklungen und Trends in Deutschland 2021, S. 57). Dieser Anteil macht deutlich, dass die Minderungsziele des Klimaschutzgesetzes i. d. F. v. (BGBl 2021 I S. 3905) ohne Einbeziehung des Gebäudesektors nicht erreicht werden können. Vor diesem Hintergrund ist am das Gebäudeenergiegesetz (GEG v. , BGBl 2020 I S. 1728) in Kraft getreten. Es hat mit Blick auf den Klimaschutzplan 2050 die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden zum Ziel. Das GEG wird seit März 2021 durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität – GEIG v. , BGBl 2021 I S. 354) ergänzt, durch das Gebäude mit der vorbereitenden Leitungsinfrastruktur und der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität ausgestattet werden sollen. An vielen Stellen versucht der Staat durch die Gewährung von Fördermitteln die Entwicklungen zu forcieren. Als Berater sollte man hier den Überblick haben und bewahren.

I. Gesetzlicher Hintergrund

1. Gebäudeenergiegesetz

a) Anlass und Zwe...

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