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Neues zum erstatteten Betrag und zum Zinslauf bei Prozesszinsen gem. § 236 AO
Das Thema „Zinsen im Steuerrecht“ wird auch nach dem Zinsbeschluss des und 1 BvR 2422/17 ( NWB TAAAH-87096) weiter kräftig bearbeitet. Mit Urteil v. - VII R 34/19 ( NWB RAAAJ-23856) hat der VII. Senat des BFH den Anspruch auf Prozesszinsen präzisiert.
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[i]BFH, Urteil v. 17.5.2022 - VII R 34/19, NWB RAAAJ-23856 Die Klägerin hatte einen Steuerstreit nach 65 Monaten dadurch gewonnen, dass der Beklagte (das Hauptzollamt − HZA) die angefochtene Steueranmeldung aufhob und die entrichtete Steuer zurückzahlte. Während des Klageverfahrens war nach der Einzahlung die gezahlte Steuer aufgrund einer Aufhebung der Vollziehung für sieben Monate an die Klägerin vorläufig erstattet worden. Das HZA berücksichtigte bei der Festsetzung der Prozesszinsen gem. § 236 AO diesen Zeitraum von sieben Monaten nicht. Die Klage gegen die Zinsfestsetzung für 58 Monate mit dem Ziel, den erstatteten Betrag für volle 65 Monate zu verzinsen, hatte keinen Erfolg (, NWB ZAAAH-15152). Die Revision der Klägerin wurde vom ( NWB RAAAJ-23856) als unbegründet zurückgewies...