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Umsatzsteuer | Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines Internethandels (BFH)
Die Gegenleistung ist in Entgelt und Steuerbetrag aufzuteilen. Veräußert ein Verkäufer auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über die Internetplattform "ebay", liegt eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich unternehmerische Tätigkeit i. S. des § 2 Abs. 1 UStG vor. Die Aufzeichnungspflichten gem. § 25a Abs. 6 Satz 1 UStG gehören nicht zu den materiellen Voraussetzungen der Differenzbesteuerung. Ein Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichten führt deshalb nicht grundsätzlich zur Versagung der Differenzbesteuerung (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin kaufte im Streitzeitraum 2009 bis 2013 bei Haushaltsauflösungen diverse Gegenstände und versteigerte diese nachfolgend bei eBay. Nach Erkenntnissen einer Steuerfahndungsprüfung erzi...