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Verfahrensrecht | Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen (BayLfSt)
Die Bayerischen Finanzämter werden im November 2022 rund zwei Millionen geänderte Zinsbescheide an Steuerzahler übermitteln. Hierauf weist das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) aktuell hin.
Hintergrund: Das BVerfG hatte mit Beschluss v. die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und -erstattungen festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine verfassungsgemäße Neuregelung der Verzinsung, rückwirkend ab mit nunmehr 1,8 % pro Jahr beschlossen.
Hierzu führt das BayLfSt weiter aus:
Im November 2022 werden nun die bayerischen Finanzämter aufgrund dieser Gesetzesänderung von Amts wegen rund zwei Millionen geänderte Zinsbescheide in allen offenen Fällen an die betroffenen Bürg...