Nun konsolidiere und gesunde!
[i]Der unschuldige Begriff der Konsolidierung im RechnungswesenDem Betriebswirt geht der Begriff Konsolidierung ebenso leicht über die Lippen wie er ihm vermutlich völlig unverdächtig ist. Passiert das im Steuerrecht nicht alle Tage? Die Zusammenfassung von Einzelabschlüssen mehrerer Gesellschaften einer Unternehmensgruppe zu einem Konzernabschluss – fertig ist der konsolidierte Abschluss.
[i]Konsolidierung zwischen Wachstum und BewahrungWas sich jetzt in vielen Bereichen der Weltwirtschaft als Konsolidierung anbahnt, dräut leider unheilvoll. Gleich ob Twitter Inc. oder Galeria Karstadt Kaufhof GmbH oder namenloser Mittelstand – hier ist die Konsolidierung der Versuch, neue Stabilität oder gar eine neue Richtung zwischen all den Einschlägen und Herausforderungen zu finden. Zukunftsideen werden verworfen, größere Risiken werden vermieden, viele „Frills“ kann es zukünftig nicht mehr geben. Konsolidierung ist auch die Balance zwischen weiterem Wachstum und dem Schutz bereits getätigter Investitionen. Das bedeutet in den meisten Fällen Stellenabbau, Aufgabe von Geschäftsbereichen und ist generell mit Abschiednehmen oder Zurückstellen verbunden. Darum bemüht man sich im allgemeinen, es nur eine Konsolidierungs phase sein zu lassen. Manchmal muss es eben sein, und sei es, um wirtschaftlich zu überleben. Das macht es notwendig, einen Plan zu haben und sich dann daran zu halten.
Ganz private Konsolidierungspläne gehen oft mit dem Ende bestimmter Lebensphasen einher: dem Auszug der Kinder, einer Zwischenbilanz beruflicher Erfolge und des Preises, den man dafür gezahlt hat, dem Wunsch, noch einmal etwas Neues zu beginnen. Auch hierbei ist die Absicherung des Erreichten wichtig und die sichere Vorsorge für den weiteren Weg.
[i]Wegzug nach Österreich – auch eine Art der KonsolidierungGanz konkret zeigen dies Wegzugsfälle, von denen es jedes Jahr einige Zigtausend gibt und die auch steuerlichen Beratungsbedarf aufzeigen. In dieser IWB nimmt sich Fugger ab der „Wegzugsbesteuerung“ aus Sicht des Zuzugsstaates Österreich an. Dort gelten einige erfreuliche Besonderheiten, die der Zuzugswillige kennen sollte, aber auch einige Unverträglichkeiten, die er vorab zu analysieren hat. Nicht zuletzt ist eine Wohnsitzverlagerung nicht selten nur temporärer Natur – der Wegzug aus Österreich sollte darum vorab mitbedacht werden.
[i]Konsolidierter Text nach kurzfristigem UpdateEine Konsolidierung erfahren noch in diesem Jahr auch die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise. Dieses soll ein Update bekommen. Das halten Färber/Stuckmann in Einzelbereichen auch für wünschenswert. Sie stellen ab die ersten praktischen Erfahrungen mit den noch jungen Maßgaben der Finanzverwaltung in der Betriebsprüfung dar.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 21 / 2022 Seite 1
NWB PAAAJ-25737