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Der Zuzug nach Österreich
Ertragsteuerliche Implikationen
Österreich ist eine beliebte Zuzugsdestination – für den Unternehmer wie auch für die Privatperson. Viele Zuzüge finden aus Deutschland statt. Steuerlich sind Wohnsitzverlagerungen naturgemäß stets in zweierlei Hinsicht zu prüfen, und zwar aus Sicht des Wegzugsstaates (vor allem in puncto „Wegzugsbesteuerung“) und des Zuzugsstaates. Dieser Beitrag nimmt die Perspektive der Zuzugsdestination Österreich ein und beleuchtet ausgewählte Fragestellungen in ertragsteuerlicher Hinsicht, die sich beim Zuzug von Privatpersonen (vor allem aus Deutschland) ergeben.
Damit ein Zuzug auch steuerlich als solcher vollzogen wird, ist es erforderlich, in Österreich bestimmte persönliche Anknüpfungspunkte zu begründen und jene zum bisherigen Heimatstaat zu lockern (oder gänzlich aufzugeben).
Für den Zuzugswilligen ist es notwendig, sich vorab mit den steuerlichen Implikationen des Umzugs auseinanderzusetzen. Die Besteuerungsrechte auf Einkünfte, egal ob Einkünfte aus Tätigkeiten oder Vermögensveranlagung, können sich je nach deren Art und Herkunft umzugsbedingt nach Österreich verlagern.
Für Kapitalvermögen sieht das österreichische Recht anlässlich des Zuzugs eine umfassende Aufwertung auf den gemeinen Wert vor, womit Wertzuwächse, die vor dem Zuzug eingetreten sind, in Österreich steuerlich nicht erfasst werden. Beim späteren Wegzug aus Österreich sind – anders als in Deutschland – weiterhin Möglichkeiten zum Aufschub der Wegzugsbesteuerung gegeben.