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Das steuerliche Einlagekonto im Spiegel der Verwendungsfestschreibung und des Kapitalertragsteuerabzugs
Bei Ausschüttungen in Fällen mit hohem steuerlichen Einlagekonto bei gleichzeitig fehlendem ausschüttbaren Gewinn drohen eine Verwendungsfestschreibung und die Nacherhebung der Kapitalertragsteuer. Diese Gefahren gilt es durch Implementierung entsprechender Routinen im Rahmen der Tax Compliance zu verhindern.
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Steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG
[i]de Man, Steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG, Grundlagen, NWB EAAAF-82078 Das Einlagekonto ist jährlich um die jeweiligen Zu- und Abgänge fortzuschreiben. Der unter Berücksichtigung der Zu- und Abgänge des Wirtschaftsjahrs ermittelte Bestand des steuerlichen Einlagekontos wird gesondert festgestellt (§ 27 Abs. 2 Satz 1 KStG). Hierbei ist die Verwendungsreihenfolge nach § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG zu beachten. Gilt danach das steuerliche Einlagekonto als verwendet, ist dies dem Anteilseigner zu bescheinigen. Erfolgt dies nicht bis zur Bekanntgabe des Feststellungsbescheids des Jahres, in dem die Ausschüttung erfolgt, tritt Verwendungsfestschreibung ein.
Die Pflichten beim Kapitalertragsteuerabzug und die Nacherhebung der Kapitalertragsteuer nach § 44 Abs. 5 EStG
[i]Kapitalertragsteuerabzugsverfahren nach §§ 43 ff. EStGBei Dividendenausschüttungen entsteht die Kapitalertragsteuer im Zeitpunkt des Zuflusses beim Anteilseigner. In diesem Zeitpunkt ist durch den Entrichtungspflichtigen die Kapitalertragste...