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Whistleblowing – Bundesregierung bringt Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes auf den Weg
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3173In einem Regierungsentwurf eines „Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (BR-Drucks. 372/22 v. , BT-Drucks. 20/3442 v. ) hat die Bundesregierung den Hinweisgeberschutz, das sog. Whistleblowing, in Gesetzesform gebracht. Darin enthalten ist der Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG-E). Zurzeit befindet sich die Vorlage im Gesetzgebungsverfahren. Das Hinweisgeberschutzgesetz wird Rechtssicherheit in einer bislang diffusen Materie schaffen. Erheblicher Organisations- und Beratungsbedarf wird auf die Unternehmen zukommen, die ab einer bestimmten Größe interne Meldekanäle werden etablieren müssen.
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Meldesystem
Der Gesetzentwurf regelt die Einrichtung von internen und externen Meldestellen. Beide Arten sollen gleichwertig nebeneinander errichtet werden.
[i]Interne MeldestellenArbeitgeber mit mindestens 50 Mitarbeitern und, unabhängig von der Beschäftigtenanzahl, Beschäftigungsgeber bestimmter Branchen sind verpflichtet, eine interne Meldestelle zu errichten (§ 12 HinSchG-E). Diese k...