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Verfahrensrecht | Neufassung des AEAO zu § 233a (BMF)
Das BMF hat den AEAO zu § 233a zur Umsetzung der Rechtsänderungen durch das "Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung" (BGBl. I S. 1142) neu gefasst ().
Hintergrund: Das BVerfG hatte in den Verfahren 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 mit am veröffentlichtem Beschluss v. (BGBl. I S. 4303) entschieden, dass § 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO mit Artikel 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat zugrunde gelegt wird. Die Unvereinbarkeitserklärung erstreckt sich ausdrücklich nicht auf die anderen Verzinsungstatbestände nach der AO zulasten der Steuerpflichtigen, namentlich auf Stundungs-, Hinterziehungs- und Aus...