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Die Lohnfertigung in der Betriebsprüfung
Außenprüfung bei grenzüberschreitenden Fällen - Fall 3
Mit diesem Beitrag wird die Reihe von Fallstudien zu wichtigen Schwerpunkten der Außenprüfung bei Verrechnungspreisthemen fortgesetzt. Der aktuelle Fall betrifft Auseinandersetzungen im Bereich der Produktion. Im Mittelpunkt dieses Falls stehen Anlaufverluste einer Lohnfertigung, die aus Sicht der Betriebsprüfung im Kontext der vereinbarten Vergütung nicht zusätzlich verrechenbar sein sollen. Tatsächlich lässt sich einer Verrechnung der Anlaufverluste im vorliegenden Fall nicht ablehnen, die vorgenommene Schätzung ist weder verfahrensrechtlich zulässig noch materiell-rechtlich zutreffend. Auch beim Lösungsvorschlag dieser Fallstudie kommt verfahrensrechtlichen Fragestellungen hohe Bedeutung zu.
Datenbankstudien der Betriebsprüfung sind wegen der typischen Unzulänglichkeiten von Datenbankstudien per se nicht geeignet, mit dem erforderlichen Beweismaß außerhalb von Mitwirkungspflichtverletzungen eine Korrektur zu begründen. Sie stellen nur ein Schätzungsinstrument dar.
Verluste von (ausländischen) Routineunternehmen sind grds. vom (inländischen) Prinzipal zu tragen – eine Unterscheidung von Vertriebs- oder Produktionsunternehmen lässt sich hierzu weder den Verwaltungsanweisungen noch der herrschenden Literaturmeinung entnehmen.
Sofern die Verluste durch (Fehl-)Entscheidungen des Prinzipals begründet sind, kommt auch eine vorübergehende Verlusttragung durch das Routineunternehmen nicht in Betracht.