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GK Nr. 11 vom Seite 29

Bafög oder BAB für Auszubildende möglich

Dipl.-Hdl. Erwin Bauschmann

Zwar sind in den vergangenen Jahren die Ausbildungsvergütungen erheblich gestiegen und seit dem gibt es sogar eine Mindestvergütung für alle Auszubildenden, die keinem Tarifvertrag unterliegen und deren Höhe jährlich angepasst wird. In vielen Fällen ermöglicht die Ausbildungsvergütung den Auszubildenden finanziell unabhängig zu leben.

Dennoch: Manche sind in Branchen tätig, die gewöhnlich eher unterdurchschnittliche Ausbildungsvergütungen zahlen. Manche lernen in Betrieben, in denen eher niedrige Ausbildungsvergütungen üblich sind. Wer dann noch das Pech hat, entweder in einer Region mit hohen Lebenshaltungskosten zu wohnen oder lange Anfahrtswege zur Ausbildungsstätte zurücklegen zu müssen, bei dem kann es finanziell schon mal eng werden. Umso erstaunlicher ist es, dass viele Auszubildenden immer noch nicht wissen, dass sie möglicherweise Anspruch auf Bafög

Wer eine berufliche Erstausbildung macht und bei Ausbildungsbeginn noch keine 45 Jahre alt ist, hat Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz Bafög genannt, sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen.


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Jahr
1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
+ 18 %
3. Ausbildungsjahr
+ 35 %
4. Ausbildungsjahr
+ 40

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