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Der Zuzug nach Österreich
Der Zuzug nach Österreich ist in aller Regel damit verbunden, dass sich die steuerliche Ansässigkeit nach Österreich verlagert. Die damit einhergehenden Implikationen sollten im Vorfeld gut durchdacht sein.
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I. Zuzug
Zuzug bedeutet und erfordert zweierlei: Einerseits muss die Person in die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach österreichischem Recht eintreten; hierzu sind alternativ die Tatbestände des „Wohnsitzes“ oder des „gewöhnlichen Aufenthaltes“ zu erfüllen.
Andererseits ist die „Ansässigkeit“ in Österreich nach dem jeweils anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen zu begründen, wobei es in Doppelwohnsitzfällen zumeist auf die Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Österreich ankommt.
II. Besteuerung der Einkünfte in Österreich
Einkünfte aus Kapitalvermögen dürfen nach dem Zuzug abkommensrechtlich in aller Regel in Österreich besteuert werden. Für diese Einkünfte (und zwar sowohl für laufende als auch für Veräußerungsgewinne), sieht das österreichische Recht in weiten Bereichen – ähnlich der deutschen Abgeltungsteuer – eine sog. Endbesteuerung mit einem besonderen Steuersatz von 27,5 % (für Geldeinl...