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BFH Urteil v. - I R 191/77 BStBl 1981 II S. 620

Gesetze: EStG § 4 Abs. 2 Satz 2UmwStG 1969 § 17 Abs. 2 Satz 1

Keine Bilanzänderung, sondern rückwirkende Sachverhaltsgestaltung bei nachträglicher Erhöhung der Wertansätze eines zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft eingebrachten Betriebsvermögens

Leitsatz

Die nachträgliche Erhöhung der Wertansätze eines zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft eingebrachten Betriebsvermögens und damit die Änderung des Einbringungsvorgangs in eine gewinnrealisierende Betriebsveräußerung ist keine Bilanzänderung, sondern eine rückwirkende Sachverhaltsgestaltung, die steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 620
ZAAAA-91654

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