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BFH Urteil v. - I R 28/77 BStBl 1981 II S. 62

Gesetze: EStG § 5AktG § 152 Abs. 7

Rückstellungen für die gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses für das vergangene Geschäftsjahr sind geboten (Änderung der Rechtsprechung)

Leitsatz

Im Jahresabschluß sind Rückstellungen für die gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung dieses Jahresabschlusses zu bilden (Änderung der Rechtsprechung). Das gleiche gilt für die gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger und zur Erstellung des Geschäftsberichts. Eine Rückstellung für die Verpflichtung zur Durchführung der Hauptversammlung ist steuerrechtlich nicht zulässig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 62
PAAAA-91653

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