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MFA Nr. 11 vom Seite 23

Arbeitsvertrag aktuell

Volker Helfen

Seit August 2022 gilt das angepasste Nachweisgesetz (NachwG). Es verpflichtet die Arbeitgeber, ihre Beschäftigten noch umfassender über die wesentlichen Bedingungen ihres Arbeitsverhältnisses zu informieren. Dadurch soll es zu mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer beitragen, indem beiden Seiten die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag besser bekannt sind.

Arbeitsvertrag – was ist neu?

Nach dem (erfolgreichen) Beenden der Ausbildung oder auch beim Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber wird i. d. R. ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Bislang galt, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern spätestens vier Wochen nach Arbeitsbeginn eine schriftliche und unterzeichnete Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen aushändigen mussten. Die gesetzlichen Änderungen haben zur Folge, dass Arbeitgeber zusätzliche Arbeitsbedingungen in die Arbeitsverträge aufnehmen müssen. Das Gesetz greift zwingend für Neueinstellungen seit dem . Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen muss der Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers ebenfalls schriftlich über die wesentlichen Arbeitsbedingungen informieren. Deutschland ist verpflichtet, die sogenannte EU-Transparenzrichtlinie in deutsches Recht ...

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