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AGH Hamburg 11.07.2022 AGH I ZU 11/18 (I-24), NWB 44/2022 S. 3085

Beruf | Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

Für die Beurteilung, ob ein Vermögensverfall vorliegt, ist auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids abzustellen. Etwaige nachträgliche Änderungen der Sach- oder Rechtslage sind also nicht zu berücksichtigen.

Anmerkung:

Nachträgliche Änderungen der Sach- oder Rechtslage können nur in einem etwaigen Wiederzulassungsverfahren von Bedeutung sein. Die Nichtberücksichtigung der Entwicklung der Vermögensverhältnisse des Rechtsanwalts nach dem Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids ist kein reiner Formalismus. Die BRAO sieht ein eigenständiges Wiederzulassungsverfahren vor, in welchem alle nachträglichen Umstände Berücksichtigung finden. Die beruflichen Nachteile, die einem Rechtsanwalt durch den Verweis auf ein erneutes Zulassungsverfahren entstehen, sind gering. Denn der Rec...