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BFH 28.06.2022 I R 43/18, StuB 21/2022 S. 836

Gewerbesteuer | Gewerbesteuerrechtliches Schachtelprivileg bei doppelt ansässigen Kapitalgesellschaften

Zu den inländischen Kapitalgesellschaften i. S. des § 9 Nr. 2a GewStG gehören auch Kapitalgesellschaften, die ihren statutarischen Sitz im Ausland und ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland haben (Bezug: § 2 Abs. 2, § 8 Nr. 5, § 9 Nr. 2a und 7 GewStG; § 8b Abs. 1, Abs. 5 KStG; § 107 FGO).

Praxishinweise

(1) § 8 Nr. 5 GewStG regelt u. a. die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Gewinnanteilen aus Anteilen an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. des KStG, die bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Gewinns aus Gewerbebetrieb nach § 8b Abs. 1 KStG außer Ansatz geblieben sind (abzüglich nicht abziehbarer Aufwendungen nach § 8b Abs. 5 KStG). Eine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 5 GewStG ist ausgeschlossen, soweit die Gewinnanteile die Voraussetzungen des § 9 Nr. 2a oder 7 GewStG erfüllen. § 9 Nr. 2a GewStG gilt u. a. für Gewinne aus Anteilen an einer nicht steuerbefreiten inländisch...