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Einkommensteuer | Anschaffungsnahe Herstellungskosten – Entnahme einer Wohnung ist keine Anschaffung i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG
Die Überführung eines Wirtschaftsguts vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen ist keine Anschaffung i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 1a, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, Abs. 5 Satz 2, § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5, § 21 Abs. 1 EStG; § 255 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 HGB; § 40 Abs. 2 FGO).
Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG i. V. mit § 9 Abs. 5 Satz 2 EStG auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen ( anschaffungsnahe Herstellungskosten). Diese Aufwendungen erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG), sie sind nicht als Werbungskosten sofort abziehbar. Der Begriff der „Anschaffung“ ist im Einkommensteuerrecht gesetzlich nicht definiert. Eine A...