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Ein Jahr Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 838Das BMF hat am die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise (VWG VP) veröffentlicht. Diese stellen in einigen Bereichen eine Verschärfung der bisherigen Finanzverwaltungsauffassung dar. Dies ist von besonderer Brisanz, weil die VWG VP auf alle offenen Fälle anwendbar sind, d. h. auch in laufenden Betriebsprüfungen für Veranlagungszeiträume vor Veröffentlichung der VWG VP. In bisherigen Betriebsprüfungen wurde die Erfahrung gemacht, dass die Betriebsprüfung die neuen VWG VP aktiv auf alle offenen Fälle anwendet.
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I. Verluste
[i]Verschärfungen für Nicht-StrategieträgerIm Bereich der Verluste ergeben ich aus den VWG VP insbesondere Verschärfungen für Unternehmen, die keine Strategieträger sind. Erzielen Routineunternehmen (und vormals Mittelunternehmen) innerhalb von fünf Jahren keinen Totalgewinn, werden diese grds. nicht anerkannt. Eine geschäftsvorfallbezogene Betrachtung wendet die Betriebsprüfung ausschließlich bei Strategieträgern an. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, eine bestehende Unternehmensqualifikation nach den Verwaltungsgrundsätzen-Verfahren zu überprüfen und ggf. anzupassen.
II. Finanzierungsbeziehungen
[i]Prüfung der Angemessenheit von Darlehen dem Grunde nachHinsichtlich der F...