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Erwerb eines Tochterunternehmens durch Abspaltung mit Rückbeziehungsabrede
I. Sachverhalt
A und B sind zwei inländische GmbHs; ihr Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Am 11.3.202X schließen die gesetzlichen Vertreter von A und B einen Spaltungsvertrag (Abspaltung der 100 %-Anteile der B an der C GmbH auf die A) und legen in diesem den 1.1.202X als Spaltungsstichtag fest. Im Jahresabschluss von B sind die Anteile an der C mit 10.000 T€ bewertet (Buchwert = Zeitwert). Die Anteilsinhaber der B verzichten auf eine Anteilsgewähr. Die Abspaltung wird Mitte Juni 202X zur Eintragung ins Handelsregister (HR) angemeldet und am 16.9.202X im HR eingetragen. C erzielt im Zeitraum 1.1.-16.9.202X (sog. „Für-Rechnungs-Phase“) einen Jahresüberschuss i. H. von 500 T€.
II. Fragestellung
Wie ist der Jahresüberschuss der C-GmbH in der „Für-Rechnungs-Phase“ im Konzernabschluss der A (Erwerber) zu behandeln?