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BFH Urteil v. - III R 81/79 BStBl 1981 II S. 351

Gesetze: BewG 1965 § 11 Abs. 2 und 3

Anteilsbewertung; Berücksichtigung des Ertragswerts auch dann, wenn dadurch der gemeine Wert unter Substanzwert sinkt

Leitsatz

Bei der Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen eines beherrschenden Gesellschafters an einer Kapitalgesellschaft nach dem sog. Stuttgarter Verfahren dürfen die Ertragsaussichten der Gesellschaft nicht allein deshalb außer Ansatz bleiben, weil der gemeine Wert der Anteile bei Berücksichtigung des Ertragswerts unter den Substanzwert sinkt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 351
BAAAA-91610

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