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Arbeitsverhältnis | Beleidigung eines Vorgesetzten im Gespräch mit einem Kollegen
Grob ehrverletzende, diffamierende und von erheblicher Missachtung der Person geprägte Äußerungen über Vorgesetzte oder Kollegen in einem Vier-Augen-Gespräch am Arbeitsplatz können die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer nach den Umständen und dem Inhalt des Gesprächs nicht davon ausgehen kann, dass seine Äußerungen als vertraulich eingeordnet und behandelt werden.
Zwar könne, so das Gericht, ein Erfahrungssatz dahin angenommen werden, dass anfechtbare Äußerungen über Vorgesetzte (z. B. überspitzte Kritik oder Lästerei), sofern sie im Kollegenkreis erfolgen, regelmäßig in der sicheren Erwartung geschehen, dass diese nicht über den Kreis der Gesprächsteilnehmer hinausdringen werden. Den Schutz der Privatsphäre und der Meinungsfr...