Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Insolvenzverwalter | Verwirkung des Vergütungsanspruchs
Die Versagung jeglicher Vergütung des Insolvenzverwalters kommt nur bei einer schweren, subjektiv in hohem Maße vorwerfbaren Verletzung der Treuepflicht in Betracht. Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn der Insolvenzverwalter besonders schwerwiegende Pflichtverletzungen in Form von Straftaten zum Nachteil der Masse begangen hat.
Die Verwirkung des Vergütungsanspruchs ist im entschiedenen Fall unter den gegebenen Umständen trotz eher geringen Schadens (ca. 300 €) zum Nachteil der Masse nach Ansicht des Senats nicht unverhältnismäßig. Nach dem festgestellten Sachverhalt habe der frühere Insolvenzverwalter in dem vorliegenden Insolvenzverfahren eine Untreue zum Nachteil der Masse begangen und darüber hinaus in zahlreichen weiteren von ihm geführten Insolvenzverfahren i...