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Gesetzgebung | Änderungen im Insolvenzrecht und Abschaffung des Güterrechtsregisters (Bundestag)
Der Bundestag hat am den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung des Güterrechtsregisters (BT-Drucks. 20/2730) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/4087) in 2./3. Lesung beschlossen.
Im parlamentarischen Verfahren wurde der Gesetzentwurf im federführenden Rechtsausschuss zuvor um sachfremde sanierungs- und insolvenzrechtliche Regelungen ergänzt, um auf die aktuelle Situation auf den Energie- und Rohstoffmärkte zu reagieren. Die Regelungen gehen zurück auf das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die bei den Amtsgerichten geführten Güterrechtsregister werden dem Gesetz zufolge abgeschafft. Die Register, „in die auf Antrag von Ehegatten Eintragungen über deren güterrechtliche Ve...