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BFH  - IV R 17/22 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 202 Abs 1 S 3, AO § 118

Rechtsfrage

Handelt es sich bei der Mitteilung des Finanzamts an den Steuerpflichtigen, dass die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt habe (§ 202 Abs. 1 Satz 3 AO), um einen Verwaltungsakt?

Betriebsprüfung; Mitteilung; Verwaltungsakt

Fundstelle(n):
UAAAJ-24519

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