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Aus § 102 StaRUG folgende Belehrungspflicht des Steuerberaters gegenüber dem Mandanten
Auswirkungen der Rechtsprechung des BGH zum Anfechtungsrecht auf die Normauslegung
Der Bundesgerichtshof hat durch seine neueren Entscheidungen im Bereich des Anfechtungsrechts (, NWB LAAAI-05571; , NWB LAAAI-57713; , NWB UAAAI-06219; , NWB KAAAI-06218 sowie , NWB GAAAJ-16198) eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung vollzogen und erhöht die [i]Schädlich, NWB 2022 S. 1309 Anforderungen an eine Anfechtbarkeit von Zahlungen, die vor der Insolvenz erfolgt sind. In den genannten Entscheidungen setzt sich der IX. Zivilsenat intensiv mit der Frage auseinander, welche Beweisanzeichen dazu führen, dass der Geschäftspartner davon ausgehen muss, dass ein Unternehmen von einer Krise oder Insolvenzreife betroffen ist. Im Ergebnis fordert der BGH einen kritischeren Umgang mit der Frage, welche Anzeichen wann den Rückschluss auf eine Insolvenzreife zulassen. Die Änderungen in der Rechtsprechung könnten zukünftig auch Auswirkungen auf die Auslegung des Merkmals der Offenkundigkeit „entsprechender Anhaltspunkte“ in § 102 StaRUG und damit auf die Hinweispflichten des Steuerberaters haben. Die Thematik gewinnt mit Blick auf die aktuelle Krisensituation un...