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Online-Nachricht - Donnerstag, 20.10.2022

Einkommensteuer | Ausschluss einer Antragsveranlagung für in der Schweiz ansässige deutsche Arbeitnehmer (FG)

Das FG Köln hält den in § 50 Abs. 2 Satz 7 EStG normierten Ausschluss der Antragsveranlagung für in der Schweiz ansässige deutsche Arbeitnehmer für europarechtswidrig. Es hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt ().

Sachverhalt: Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger und hatte in den Streitjahren 2017 bis 2019 seinen Wohnsitz in der Schweiz. Er erhielt aus der Beschäftigung bei einem deutschen Arbeitgeber Lohn. Hierfür war er im (schweizerischen) häuslichen Arbeitszimmer sowie im Außendienst (auf deutschem Gebiet) tätig. Ihm entstanden erhebliche Werbungskosten, die er nicht von seinem Arbeitgeber erstattet bekam. Im Lohnsteuerabzugsverfahren wurde der gesamte Brutto-Arbeitslohn in Deutschland besteuert. Mit seinen Einkommenst...

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